Umwelt und Energie
EUDR: EU-Kommission konkretisiert Produktumfang und Informationssystem
Die Europäische Kommission hat zwei weitere Rechtsakte zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet. Sie betreffen den Produktumfang der Verordnung sowie die technischen Regeln für das EUDR-Informationssystem. Zudem liegt die aktualisierte EUDR-Leitlinie und die FAQs inzwischen in allen EU-Amtssprachen vor.
Mit einem delegierten Rechtsakt wird Anhang I der EUDR angepasst. Künftig sollen unter anderem Rinderhäute, -felle und Leder, runderneuerte Reifen, Sojabohnen zur Aussaat sowie bestimmte Kautschukprodukte aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden. Neu aufgenommen werden dagegen löslicher Kaffee, bestimmte Palmölderivate und gefrorene Rinderzungen.
Zudem stellt die Kommission klar, dass Proben sowie Produkte, die ausschließlich für Analysen, Untersuchungen oder Prüfungen verwendet werden, nicht unter die EUDR fallen. Für die neu aufgenommenen Produkte sollen die Anforderungen erst ab 30. Dezember 2027 gelten.
Der delegierte Rechtsakt zum Produktscope wurde am 17. September im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist einen Tag später in Kraft getreten.
Ein weiterer Durchführungsrechtsakt legt die technischen Rahmenbedingungen für das EUDR-Informationssystem fest. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Erklärungen für Kleinst- und kleine Primärerzeuger sowie aktualisierte technische Spezifikationen für automatisierte Schnittstellen (APIs). Über das System reichen Unternehmen künftig ihre Sorgfaltserklärungen bzw. vereinfachten Erklärungen ein.
Die Europäische Kommission will das Informationssystem weiterentwickeln und zusätzliche Funktionen schrittweise ergänzen.
eitere Informationen: DIHK: EUDR – EU-Kommission verabschiedet zwei weitere Maßnahmen zur Umsetzung
Quelle: DIHK
