Umwelt und Energie

EU-Bauprodukte-Verordnung – Was ändert sich 2025 und 2026?

Wichtige Änderungen
  • Erweiterter Anwendungsbereich: Einbeziehung von gebrauchten Produkten, 3D-Druck-Materialien, digitalen Datensätzen sowie Komponenten, die direkt auf der Baustelle eingesetzt werden.
  • Größerer Kreis von Wirtschaftsakteuren: Neben Herstellern, Importeuren und Händlern sind künftig auch Online-Plattformen, Logistikdienstleister sowie Unternehmen im Bereich Rückbau, Aufbereitung und Wiederverwendung betroffen.
  • Nachweisverfahren bleiben bestehen, werden jedoch strenger überwacht.
  • Marktüberwachung wird ausgeweitet, um nicht-konforme Produkte schneller zu identifizieren und ggf. zu entfernen.
  • Digitaler Produktpass: Neu ist der digitale Produktpass (z. B. per QR-Code). Er enthält Angaben zu technischen Eigenschaften, Umweltwirkungen, Recyclinganteilen sowie Sicherheitshinweise und soll Transparenz im Markt erhöhen.
Kennzeichnung & Erklärung
  • CE-Kennzeichnung bleibt Pflicht – wird aber um Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt.
  • Leistungs- und Konformitätserklärung: ist zwingend vorzulegen; sie muss künftig auch Angaben zu Umwelt- und Ressourcenaspekten enthalten.
Zeitplan
  • 2025: Übergangsphase zur Vorbereitung. Unternehmen sollten ihre Prozesse, IT-Systeme und Dokumentationen anpassen.
  • 2026: Ab 8. Januar volle Rechtsverbindlichkeit. Verstöße können zu Sanktionen führen (ab 2027).
Hinweise für Unternehmen
  • Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Produkte unter die neuen Regelungen fallen.
  • Aktualisieren Sie technische Dokumentationen und CE-Kennzeichnungen.
  • Richten Sie interne Prozesse auf die neuen Informationspflichten aus.
  • Schulen Sie Mitarbeitende, die mit Kennzeichnung und Dokumentation befasst sind.
Fazit: Die neue Bauprodukte-Verordnung bringt zusätzliche Anforderungen und Pflichten für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Vorgaben kann helfen, Umstellungsaufwand besser zu planen und Risiken zu vermeiden.
Quelle: DIHK