Umwelt und Energie

ETS-Reform: Neue Weichen für Emissionshandel und Industrie

Die EU-Kommission hat am 17. Juli 2026 Vorschläge zur Reform des EU-Emissionshandels (EU ETS) vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen des Reduktionspfads, die Einbindung internationaler Zertifikate und Kohlenstoffentnahmen sowie die Fortführung kostenloser Zuteilungen unter neuen Bedingungen. Aus Sicht der Wirtschaft enthält der Vorschlag einige Impulse für Wettbewerbsfähigkeit und Transformation, lässt aber zentrale Fragen zur praktischen Ausgestaltung offen.
Die Reform soll das EU ETS auf das Klimaziel 2040 ausrichten und gleichzeitig Investitionen sowie industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärken. Zu den zentralen Elementen gehören ein angepasster Reduktionsfaktor ab 2031, die mögliche Nutzung internationaler Klimaschutzzertifikate, die Integration permanenter Kohlenstoffentnahmen sowie eine stärkere Zweckbindung von ETS-Einnahmen für Dekarbonisierung und Infrastruktur.
Aus Sicht von ETS-pflichtigen Industrieunternehmen ist positiv, dass die Kommission die Verfügbarkeit von Zertifikaten über die 2030er-Jahre hinaus sichern und zusätzliche Flexibilitäten schaffen will. Gleichzeitig bleiben Unsicherheiten hinsichtlich der praktischen Nutzung internationaler Zertifikate, der künftigen Preisentwicklung und der Ausgestaltung neuer Marktmechanismen bestehen.
Ein wichtiges Signal für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ist die geplante Fortführung der kostenlosen Zuteilung über 2030 hinaus. Nach den Vorschlägen soll die freie Zuteilung künftig stärker mit Dekarbonisierungsplänen und Investitionen verknüpft werden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt dient die freie Zuteilung in ihrer zentralen Funktion primär als Instrument des Carbon-Leakage-Schutzes und soll Wettbewerbsnachteile, die durch eine ambitionierte Klimapolitik resultieren, für die Unternehmen kompensieren. Aus Sicht der DIHK sind zusätzliche Investitionsanforderungen nur dann realistisch, wenn gleichzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen, insbesondere Energie- und CO₂-Infrastruktur sowie wettbewerbsfähige Energiepreise, verfügbar sind.
Von besonderer Bedeutung für Unternehmen sind auch Ansätze einer verstärkten Rückführung von ETS-Einnahmen in die betroffenen Sektoren. Künftig sollen die Mitgliedstaaten mindestens 50 Prozent ihrer Auktionserlöse für Dekarbonisierungsmaßnahmen, Elektrifizierung, Netzausbau, Speicher, CCS/CCU, Forschung und weitere Transformationsprojekte einsetzen. Darüber hinaus plant die Kommission mit einer „Industrial Decarbonisation Bank“ neue Förderinstrumente für industrielle Dekarbonisierungsprojekte. Insgesamt wird ein Finanzierungsvolumen von rund 100 Milliarden Euro angestrebt. Aus Unternehmenssicht wird entscheidend sein, dass die Mittel schnell, technologieoffen und mit Fokus auf konkrete Investitionshemmnisse bereitgestellt werden.
Weitere Reformbausteine betreffen die Nutzung internationaler Zertifikate, die Integration von Kohlenstoffentnahmen, Anpassungen bei Benchmarks sowie Änderungen für Luftfahrt, Schifffahrt und Abfallwirtschaft.
Der Kommissionsvorschlag wird nun im EU-Parlament und im Europäischen Rat beraten, wobei die Verhandlungen bis Jahresende unter irischer Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden sollen. Für die Wirtschaft werden insbesondere die Ausgestaltung der freien Zuteilung, die Nutzung internationaler Zertifikate, wirksame Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz sowie die Verwendung von ETS-Einnahmen von entscheidender Bedeutung sein.
EU-Emissionshandel: DIHK-Impulspapier zur Reform
Im Rahmen des „Clean Industrial Deals“ hat die EU-Kommission am 17. Juli 2026 Reformvorschläge für das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) vorgelegt. Als Beitrag zur Debatte aus Sicht der deutschen Wirtschaft hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ein Impulspapier dazu veröffentlicht.
Die DIHK unterstützt den ETS als marktbasiertes, technologieoffenes und prinzipiell bürokratiearmes Leitinstrument der Klimapolitik. Denn die Bilanz zeigt, dass dieser Ansatz wirkt: Zwischen 2005 und 2023 konnten die Emissionen in den ETS-Sektoren, die hauptsächlich die Strom- und Wärmeerzeugung sowie die industrielle Fertigung umfassen, nach EU-Angaben um rund 47 Prozent reduziert werden. Damit entwickelte sich der Emissionshandel erfolgreicher als die Sektoren der europäischen "Lastenteilungsverordnung" (Verkehr, Gebäude und Landnutzung), die als zweite Säule der EU-Klimapolitik Minderungsziele für weitere, nicht vom ETS erfasste Wirtschaftszweige vorgibt. Die Ergebnisse des Emissionshandels sind besser als bei Verkehr, Gebäude und Landnutzung, wo der Ausstoß im selben Zeitraum nur um 38 Prozent zurückging.
Aus Sicht der DIHK sollte ein reformierter Emissionshandel auch künftig das Leitinstrument der europäischen Klima- und Energiepolitik bleiben. Gegenüber detaillierten Einzelvorgaben bietet er Unternehmen mehr Flexibilität, fördert Innovationen und ermöglicht kosteneffizienten Klimaschutz. Die DIHK-Studie "Neue Wege für die Energiewende ('Plan B')" zeigt, dass ein sektorübergreifender, technologieoffener Emissionshandel das Potenzial hat, die Gesamtkosten der Transformation deutlich zu senken: Bis 2050 wären demnach Einsparungen um 530 bis 910 Milliarden Euro beziehungsweise um 11 bis 17 Prozent möglich, wenn die Politik gleichzeitig auf bürokratische Feinsteuerung verzichtet.

Damit der Emissionshandel seine Lenkungswirkung entfalten kann, sind nach Einschätzung der DIHK mehrere zentrale Reformansätze erforderlich, die in einem Impulspapier ausführlich dargestellt werden.
  • Realistischer Reduktionspfad: Der künftige Pfad für den Emissionsabbau muss technisch und wirtschaftlich umsetzbar sein. Auch nach 2039 sollten ausreichend Zertifikate für unvermeidbare Restemissionen verfügbar bleiben. Das gilt insbesondere für energieintensive Industrien, in denen Prozessemissionen auch langfristig nicht vollständig vermieden werden können.
  • CO₂-Entnahmen in den ETS integrieren: Die EU hat mit der sogenannten CRCF-Verordnung (Carbon Removals and Carbon Farming Regulation) bereits einen Rahmen für die Zertifizierung von CO₂-Entnahmen geschaffen. Diese Grundlage sollte genutzt werden, um zertifizierte Entnahmen direkt mit dem Emissionshandel zu verknüpfen. Das würde neue Investitionen in naturbasierte oder technische Technologien zur Kohlenstoffentnahme und -speicherung anreizen, was insbesondere schwer zu dekarbonisierenden Branchen zusätzliche Transformationsoptionen eröffnen würde. Die Europäische Kommission sieht hierfür bis 2040 ein Potenzial von 222 bis 450 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten.
  • Klimagutschriften nutzen: Es sollte möglich werden, internationale Klimagutschriften zu nutzen. Das europäische Klimagesetz sieht bereits vor, dass bis zu fünf Prozent des 2040-Klimaziels durch internationale Klimaschutzmaßnahmen erfüllt werden können. Diese Flexibilität sollte auch Unternehmen im ETS offenstehen. Dadurch können weltweite Emissionsminderungen dort realisiert werden, wo sie besonders kosteneffizient sind, und der Klimaschutz würde global gefördert, wie eine aktuelle Analyse des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung zeigt.
  • Infrastruktur als Voraussetzung: ETS-Anforderungen und Infrastrukturentwicklung müssen miteinander verzahnt werden. Die Verfügbarkeit und Anschlussmöglichkeit an Stromnetze, Wasserstoffinfrastruktur sowie Transport- und Speicherlösungen für CO₂ sind fundamentale Voraussetzungen, damit Unternehmen erfolgreich investieren und ihre Produktion transformieren können. Denn: Ohne Infrastruktur gibt es keine betriebliche Klimaneutralität.
  • Einnahmen für Transformation nutzen: Zudem sollten die Einnahmen aus dem Emissionshandel stärker für industrielle Dekarbonisierung und den Ausbau der erforderlichen Energie- und CO₂-Infrastruktur eingesetzt werden. Seit 2013 hat das ETS EU-weit rund 245 Milliarden Euro Einnahmen generiert. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission fließen jedoch bislang nur circa fünf Prozent davon in Maßnahmen zur industriellen Dekarbonisierung – etwa in den CCUS- (Carbon Capture, Utilization and Storage) und Wasserstoffeinsatz oder in gewerbliche Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Carbon Leakage verhindern: Nicht zuletzt müssen wirksame Maßnahmen gegen Carbon Leakage, also die Verlagerung von Produktion und Emissionen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben, erhalten bleiben. Die freie Zuteilung von Zertifikaten und die Strompreiskompensation sollten erst dann auslaufen, wenn der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM nachweislich funktioniert und einen gleichwertigen Schutz vor Wettbewerbsnachteilen bietet.
Das DIHK-Impulspapier zur ETS-Reform finden Sie hier.
Quelle: DIHK