DIHK-Stellungnahme zur F-Gase-Verordnung im OMNIBUS IV
Vor allem die Pflicht zur Registrierung im F-Gase-Portal soll für viele Ein- und Ausfuhren entfallen. Künftig wäre eine Registrierung nur noch erforderlich bei:
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Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen,
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dem Inverkehrbringen von Produkten, für die Berichtspflichten gelten,
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sowie beim Export von Produkten, die auf bestimmte verbotene F-Gase angewiesen sind.
Die DIHK begrüßt die geplanten Anpassungen, fordert aber weitergehende Änderungen, um die Praxis zu entlasten. Konkret empfiehlt sie:
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ein Moratorium für zusätzliche Regelungen,
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Ausnahmen für alternative Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial und Produkte ohne F-Gase,
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Beschränkung der Sachkundepflicht auf Anlagen mit F-Gasen,
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Wegfall unnötiger Registrierungspflichten,
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eine Konzentration der Zollkontrollen auf tatsächlich quotenpflichtige F-Gase,
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sowie klarere und verständlichere Formulierungen.
Ziel ist eine praxistauglichere Verordnung mit weniger Bürokratie für Unternehmen. Die DIHK-Stellungnahme ist bereits auf dem EU-Portal zu der Omnibus-IV-Initiative veröffentlicht worden.
Quelle: DIHK
