DIHK-Stellungnahme zur F-Gase-Verordnung im OMNIBUS IV

Vor allem die Pflicht zur Registrierung im F-Gase-Portal soll für viele Ein- und Ausfuhren entfallen. Künftig wäre eine Registrierung nur noch erforderlich bei:
  • Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen,
  • dem Inverkehrbringen von Produkten, für die Berichtspflichten gelten,
  • sowie beim Export von Produkten, die auf bestimmte verbotene F-Gase angewiesen sind.
Die DIHK begrüßt die geplanten Anpassungen, fordert aber weitergehende Änderungen, um die Praxis zu entlasten. Konkret empfiehlt sie:
  • ein Moratorium für zusätzliche Regelungen,
  • Ausnahmen für alternative Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial und Produkte ohne F-Gase,
  • Beschränkung der Sachkundepflicht auf Anlagen mit F-Gasen,
  • Wegfall unnötiger Registrierungspflichten,
  • eine Konzentration der Zollkontrollen auf tatsächlich quotenpflichtige F-Gase,
  • sowie klarere und verständlichere Formulierungen.
Ziel ist eine praxistauglichere Verordnung mit weniger Bürokratie für Unternehmen. Die DIHK-Stellungnahme ist bereits auf dem EU-Portal zu der Omnibus-IV-Initiative veröffentlicht worden.
Quelle: DIHK