Delegierter Rechtsakt für CO2-armen Wasserstoff vorgeschlagen
Am 08. Juli 2025 hat die EU-Kommission eine umfassende Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen für CO2-armen Wasserstoff und Kraftstoffe vorgeschlagen. Diese Methode ergänzt bestehende Verfahren für erneuerbare Energieträger (sog. RFNBO) und vervollständigt den EU-Rechtsrahmen für Wasserstoff. Ein entscheidender Schritt, der Rechtssicherheit schafft und den Ausbau der Produktion von sauberem Wasserstoff in Europa beschleunigt.
CO2-armer Wasserstoff muss einen Schwellenwert von 70 Prozent Treibhausgaseinsparungen im Vergleich zu fossilen Brennstoffen erreichen. Emissionen der Vorkette, also des Produktionsprozesses, sollen auch darin einfließen. Er kann durch verschiedene Methoden erzeugt werden, darunter Erdgas mit CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCUS) sowie CO2-armer Strom. Die Methodik berücksichtigt die Vielfalt der Energiemixe in den Mitgliedstaaten und bietet einen flexibleren Rahmen.
Diese Initiative ist von zentraler Bedeutung für die Dekarbonisierung von Sektoren, in denen Elektrifizierung keine praktikable Option ist, wie Luftfahrt, Schifffahrt und bestimmte industrielle Prozesse und mit Blick auf die Importe aus dem Ausland. Sie trägt zur Verwirklichung der EU-Klimaneutralitätsziele bei und kann den Markthochlauf für des EU-Wasserstoffsektors fördern.
Des Weiteren wird die EU-Kommission die Auswirkungen alternativer Wege auf das Energiesystem und die Emissionseinsparungen bewerten. Eine öffentliche Konsultation zur Methodik für die Nutzung von Strombezugsverträgen für Kernenergie ist für 2026 geplant, um Klarheit bei der Erzeugung von CO2-armem Wasserstoff aus nuklearen Quellen zu schaffen.
Der delegierte Rechtsakt wird nun dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat zur Prüfung vorgelegt, die zwei Monate Zeit haben, um ihn anzunehmen oder abzulehnen. Dieser Prozess folgt einem intensiven Konsultationsprozess mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten und ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie.
Quelle: DIHK
