Umwelt und Energie
Chemikalienrecht: Rat und Parlament einigen sich bei Chemikalienomnibus
Der Europäische Rat und das EU-Parlament haben sich auf eine Vereinfachung zentraler Vorschriften für Chemikalien, Kosmetika und Düngemittel geeinigt. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Unternehmen zu entlasten – bei gleichzeitig hohem Schutz von Umwelt und Verbrauchern.
Die EU treibt ihre Agenda zur Entbürokratisierung weiter voran: Am 17. Juni 2026 erzielten Europäischer Rat und EU-Parlament eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung von Anforderungen für chemische Produkte. Der Text ist nun verfügbar, Sie finden ihn hier (derzeit nur auf Englisch). Der sogenannte Chemikalienomnibus betrifft Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP), die Kosmetikverordnung sowie die Düngemittelverordnung. Die Änderungen zielen darauf ab, administrative Belastungen zu reduzieren und die Einhaltungskosten zu senken.
Die Vereinfachungen bei der CLP-Verordnung beinhalten unter anderem:
- Flexiblere Kennzeichnung: Künftig gelten vereinfachte Anforderungen an die Lesbarkeit im B2B-Bereich, während für Verbraucherprodukte strengere Vorhaben (wie Mindestschriftgrößen) bestehen.
- Digitale Labels für kleine Verpackungen: Für kleine Innenverpackungsbehälter (<10 ml) können Informationen verstärkt digital bereitgestellt werden, sofern sie auf der Außenverpackung vorhanden sind.
- Mehr Zeit für Anpassungen: Unternehmen erhalten zusätzliche Monate, um Etiketten zu aktualisieren, wenn sich die Gefährlichkeitsbewertung eines Stoffes ändert. Nach 15 Monaten muss das Etikett in Zukunft spätestens aktualisiert werden.
Ein Hauptelement in der überarbeiteten Kosmetikverordnung sind differenziertere Übergangsregelungen, insbesondere beim Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen (CMR-Stoffen). Die Fristen zur Substitution richten sich künftig stärker nach dem Risiko des jeweiligen Stoffes, wobei Rat und Parlament sich darauf einigten, CMR-Stoffe schneller aus dem Verkehr zu ziehen, als es die Kommission vorgeschlagen hatte. Zugleich soll die EU-Kommission Leitlinien entwickeln, um Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Alternativen zu unterstützen.
Für die Düngemittelbranche steht vor allem die Modernisierung der Zulassung im Vordergrund: Die Vereinbarung der beiden Gesetzgeber beauftragt die Kommission mit der Modernisierung der Anforderungen für die Registrierung von Düngemittelbestandteilen. Während die EU-Kommission vorgeschlagen hatte, die erweiterte REACH-Registrierungspflicht für in Düngemitteln verwendete Stoffe durch das Standard-REACH-Regime zu ersetzen, entschieden sich die Mitgesetzgeber dafür, eine Registrierungspflicht für Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung als besonders schädlich beizubehalten.
Die vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Rat und vom EU-Parlament formal gebilligt werden. Die Mitgesetzgeber arbeiten darauf hin, diesen Omnibus-Rechtsakt so bald wie möglich – im Laufe des Jahres 2026 – förmlich zu verabschieden.
Quelle: DIHK
