Umwelt und Energie
Steuerliche Maßnahmen betrieblicher E-Fahrzeuge
Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe
Die Formulierungshilfe umfasst:
- Verbesserte Abschreibungen
Zum einen wurden schnellere Abschreibungen für betriebliche Elektrofahrzeuge mit einem neuen Absatz 2a in § 7 EStG vorgeschlagen: Die Abschreibungen sollen degressiv ausgestaltet werden: Anschaffungsjahr 40%, Jahre danach: 24%, 14%, 9%, 7%, 6%. Die Regelungen sollen für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2024 und vor dem 1. Januar 2029 gelten.
- Anhebung Höchstbetrag bei Viertelungsregelung
Zum anderen wurde eine Anhebung der Höchstbeträge der Anschaffungskosten von 70.000 Euro auf 95.000 Euro beschlossen, bis zu der nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage bei der sog. 1%-Regelung anzusetzen ist. Dies soll ebenfalls für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2024 gelten.
Das Gesetzgebungsverfahren soll nach den bisherigen Planungen bis zum 22. November 2024 abgeschlossen sein.
Quelle: DIHK