Steuerliche Maßnahmen betrieblicher E-Fahrzeuge
Im Rahmen der geplanten Wachstumsinitiative aus Juli 2024 hat sich die Bundesregierung auch auf Verbesserungen bei der steuerlichen Handhabung von betrieblichen Elektrofahrzeugen geeinigt. Diese wurden nun als Formulierungshilfe für das Steuerfortentwicklungsgesetz von der Bundesregierung beschlossen.