Plattform für Abwärme
Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind nach §17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) dazu verpflichtet, Informationen über Ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) zu übermitteln.