IHK-Umweltnachrichten

Plattform für Abwärme

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind nach §17 Energieeffizienzgesetz (EnEfG) dazu verpflichtet, Informationen über Ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) zu übermitteln.
Die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BAFA) steht Nutzern ab sofort zur Registrierung und Dateneintragung bereit. Die Informationen müssen jährlich bis zum 31. März in der neu geschaffenen Plattform hinterlegt, bzw. bestätigt werden und sind aktuell zu halten. Die Registrierung und Dateneintragung ist seit dem 15. April 2024 möglich. Die Frist für die erstmalige Datenmeldung sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung nach §19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG, wurde um ein Jahr, auf den 1. Januar 2025 verschoben.
Das Abwärmeportal kann über diesen Link erreicht werden.
Nach § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh verpflichtet, Informationen über ihre Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu übermitteln, die dafür eine entsprechende Plattform zur Verfügung stellt. Die Informationen müssen jährlich bis 31. März übermittelt bzw. bestätigt werden, und sind aktuell zu halten. Nach den Übergangsvorschriften aus § 20 EnEfG war die erstmalige Frist zur Übermittlung der Abwärmedaten bereits der 1. Januar 2024.
Das Abwärmeportal ist über folgenden Link erreichbar: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/pfa
Quelle: DIHK