Nr. 1504600
Sicherung der Interessen der Wirtschaft

Raumordnung, Landesplanung, Bauleitplanung

Unternehmen benötigen eine gute Infrastruktur sowie attraktive Standorte, an denen sie ihrer Tätigkeit optimal und ohne Probleme nachgehen können. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns im Aufgabenfeld Raumordnung, Landes- und Bauleitplanung für gute planerische Voraussetzungen und eine möglichst wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen und Raumordnungspläne ein. Ziel ist eine abgewogene Verankerung und Sicherung der Interessen der Wirtschaft auf allen Planungsebenen und die konsequente Umsetzung dieser Regeln in der konkreten Bauleitplanung. So werden gleiche Wettbewerbschancen und Planungssicherheit für Unternehmen erreicht.
Das tun wir ganz konkret:
  • Einsatz für wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen durch aktive Begleitung der Aufstellung raumordnerischer und bauordnungsrechtlicher Regelwerke, wie dem Landesentwicklungsprogramm (LEP)oder der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
  • Begleitung der Aufstellung der Regionalen Raumordnungspläne und Diskussion regionaler Planungsfragen als Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaften.
  • Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an Planfeststellungs- und Zielabweichungsverfahren, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen durch Vertretung des Gesamtinteresses der Wirtschaft sowie - soweit möglich und in abgewogener Form - auch der Belange einzelner Branchen oder Unternehmen.
  • Beteiligung der Unternehmen an aktuelle Planverfahren mittels regionaler Mitgliederbeteiligungsportale.
  • Information und Beratung von Politik, Verwaltung und Unternehmen zu wirtschaftsrelevanten Planungsthemen.
  • Engagement für eine zukunftsfähige Industrie- und Gewerbeflächenstrategie Rheinland-Pfalz.
Raumordnung, Landes- und Bauleitplanung
Bauhelm auf Planung © vxnaghiyev - stock.adobe.com

Bei der IHK-Industrieumfrage 2023 wurde die Dauer und Komplexität von Planungs- und Genehmigungsverfahren von nahezu drei Viertel der befragten Unternehmen aus Rheinland-Pfalz mit mangelhaft oder ungenügend bewertet.

Themen
Visualisierung-Quartiersplatz © Rendertaxi

Jährlich beleuchten drei Veranstaltungen relevante Themen rund um die Gewerbegebietsentwicklung und laden damit kommunale Planungsträger, Wirtschaftsförderer und Unternehmen zur Diskussion und Nachahmung ein.

Raumordnung und Landesplanung
Industrieanlage als Modell © Zerbor - stock.adobe.com

Wichtiger erster Schritt, dem zeitnah weitere folgen müssen! Für viele Betriebe hat sich in Rheinland-Pfalz die Erweiterung, Verlagerung oder Neuansiedlung zuletzt als äußerst problematisch erwiesen.

Raumordnung
Strommasten im Sonnenuntergang © yelantsevv - stock.adobe.com

Die sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung ist mehr denn je eine elementare Voraussetzung für Produktion, Wachstum und Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz. Um wegfallende Kapazitäten konventioneller Kraftwerke zu kompensieren, ist die deutsche Wirtschaft darauf angewiesen, technologieoffen über neue Energiequellen nachzudenken und ausreichend neue Stromerzeugungsanlagen zu errichten.

Raumordnung und Landesplanung
Luftbild eines Gewerbegeietes © ARochau - stock.adobe.com

In Rheinland-Pfalz und der Metropolregion Rhein-Neckar hat sich ein erheblicher Engpass an Industrie- und Gewerbeflächen entwickelt. Die Nachfrage der Unternehmen übersteigt das Flächenangebot bereits jetzt deutlich. Lösungen für die Erweiterung oder Neuausweisung von Gewerbeflächen liegen infolge von Flächenrestriktionen und langwieriger Planungen häufig in weiter Ferne.

Weichen richtig stellen!
Ein Raumordnungsplan, Bauhelm, Taschenrechner, Brille und ein Kuli © Marco2811 - Fotolia

Seit 1968 ist das Landesentwicklungsprogramm (LEP) in Rheinland-Pfalz das zentrale Instrument der Landesplanung, um unterschiedliche raumbezogene Aspekte in einer übergeordneten Raumordnung zu integrieren. Das LEP nimmt dabei Einfluss auf die Bedingungen, unter denen Kommunen Entscheidungen bzgl. der Flächen treffen.

Mitgliederbeteiligungsportale

Als Träger öffentlicher Belange werden die IHKs bei regionalen Planungsverfahren zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert, in denen sie die Interessen der Gesamtwirtschaft abwägend und ausgleichend vertritt.

LEP

Seit 1968 ist das Landesentwicklungsprogramm (LEP) mit seinen Zielen und Grundsätzen in Rheinland-Pfalz das zentrale Instrument der Landesplanung zur Integration unterschiedlicher raumbezogener Aspekte in einer übergeordneten Raumordnung.