Raumordnung

Neuer Schub für den Ausbau erneuerbarer Energien

Die sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung ist mehr denn je eine elementare Voraussetzung für Produktion, Wachstum und Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz. Um wegfallende Kapazitäten konventioneller Kraftwerke zu kompensieren, ist die deutsche Wirtschaft darauf angewiesen, technologieoffen über neue Energiequellen nachzudenken und ausreichend neue Stromerzeugungsanlagen zu errichten.
Dies auch vor dem Hintergrund des von der Politik beschlossenen Ziels der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045, das in Rheinland-Pfalz bereits 2040 erreicht werden soll. Dieses Ziel kann nur mit breiter Unterstützung der Wirtschaft gelingen, was jedoch voraussetzt, dass viele Prozesse, die heute noch auf dem Einsatz von Gas und Kohle basieren, künftig möglichst vollständig CO2-neutral gestaltet werden können. Um dabei auch in Zukunft die energetische Versorgung der heimischen Wirtschaft zu international wettbewerbsfähigen Strompreisen zu ermöglichen, sind vielfältige Maßnahmen erforderlich, die den Grünstrombezug für die Wirtschaft zu wettbewerbsfähigen Preisen ermöglichen und den Ausbau erneuerbarer Energien auch jenseits einer Förderung beschleunigen können. Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen spielen hierbei grundsätzlich als kostengünstige Möglichkeit zur Grünstromgewinnung eine wichtige Rolle. Regulatorische, wirtschaftliche und technische Hemmnisse bremsen noch immer den Ausbau der erneuerbaren Energien und hier insbesondere den Ausbau der Windenergie stark aus. Einerseits mangelt es häufig an planerisch ausgewiesenen Flächen, zum anderen stehen in den Genehmigungsverfahren häufig andere Nutzungs- oder Schutzinteressen sowie eine mangelnde Akzeptanz vor Ort einer Windenergienutzung entgegen.

Was die Politik tun kann

Die Politik hat es in der Hand, durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene Restriktionen und Verzögerungen beim Ausbau der Erneuerbaren zu beseitigen. Hierzu müssen uneingeschränkt alle Möglichkeiten zur Beschleunigung von Plan- und Genehmigungsverfahren auf den Prüfstand gestellt und, wo immer sinnvoll und verhältnismäßig, umgesetzt werden. Zahlreiche wichtige Änderungen konnten auf Bundesebene in diesem Zusammenhang bereits auf den Weg gebracht werden. Mit der 2023 erfolgten Änderung der Landesbauordnung und der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV hat auch Rheinland-Pfalz auf diesem Weg bereits wichtige Schritte gemacht, neue Potenzialräume eröffnet und baurechtliche Verhinderungsplanungen eingeschränkt. Mit dem kürzlich vorgelegten Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes Rheinland-Pfalz (LWindGG) kann absehbar ein weiterer Schritt zur notwendigen Flächenvorsorge für den Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz gemacht werden. Mit einer um zwei Jahre verkürzten Frist vielleicht sogar ein vorzeitiges Erreichen des vom Bund vorgegebenen Flächenziels von 2,2 Prozent Landesfläche. Die Umsetzung dürfte die damit beauftragten Planungsgemeinschaften und deren Gremien allerdings insbesondere in der zweiten Stufe vor keine leichte Aufgabe stellen, da bei der Ausweisung auch anderen Belangen gebührend Rechnung getragen werden muss, beispielsweise auch den Belangen der Wirtschaft (u.a. Gewerbeflächen, Rohstoffe, Tourismus). Ohne ausreichende Flächen für Wind- und Solarenergie kann die Energiewende jedoch nicht gelingen und weitere begleitende Maßnahmen werden daher folgen müssen, um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen.

Was die IHKs tun

Die IHKs in Rheinland-Pfalz sensibilisieren Politik und Kommunen regelmäßig durch Gespräche, eigene Erhebungen und Veranstaltungen für die Notwendigkeit einer sicheren und wettbewerbsfähigen Energieversorgung und setzen sich gegenüber der Politik für geeignete Rahmenbedingungen im Bereich der Regional- und Landesplanung (Anforderungen der Wirtschaft an ein künftiges LEP V - Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz (ihk-rlp.de)) sowie eine Verkürzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ein. Gemeinsam mit der DIHK und dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz bieten die IHKs den Unternehmen eine Plattform, um sich durch ein breites Informations- und Beratungsangebot fit für die Energiewende zu machen und sich mit Experten zu vernetzen. Mit dem Angebot „Energiescouts“ schulen die IHKs auch schon die Auszubildenden in den Betrieben kostenfrei in den Bereichen Ressourcen- und Energieeffizienz mit dem Ziel, klima- und energieschonende Handlungsweisen in den unternehmerischen Alltag zu integrieren.
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des Landeswindenergiegebietegesetzes Rheinland-Pfalz geäußert. Die Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.