Außenwirtschaft aktuell
Ausgabe Oktober 2024
- EU - Neubekanntgabe von Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16, 41
- EU - ATLAS-Ausfuhr: Vorübergehende Angabe Referenznummer/UCR in der IAA-Plus
- KANADA – Zusatzzölle auf Elektroautos aus China
- NEUSEELAND – EU-Leitfaden zu Ursprungsregeln im Handel mit Neuseeland
- RUSSLAND - Erhöhung der Unternehmenssteuern und Einkommensteuer ab 2025
- USA - Weißes Haus kündigt De-minimis-Ausnahmen an
- USA - USTR veröffentlicht endgültige Änderungen an 301-Zöllen gegen China
- USA - BIS erlässt neue Exportkontrollen für Quantencomputertechnologie
EU - Neubekanntgabe von Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16, 41
Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 wurden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neu bekannt gegeben.
Hintergrund ist, dass Armenien und Aserbaidschan nicht mehr von Art. 2 Nr. 19 der Verordnung (EU) 2021/821 umfasst werden, die Ausfuhr gelisteter Dual-Use-Güter in diese Länder aber weiterhin kontrolliert werden soll.
Aufgrund dessen werden die Allgemeine Genehmigung Nr. 12, 13, 16, 41 mit Wirkung zum 23. September 2024 neu bekannt gegeben.
EU - ATLAS-Ausfuhr: Vorübergehende Angabe Referenznummer/UCR in der IAA-Plus
Wie der ITZ-Bund in seiner ATLAS-Info 0645/24 informiert, ist aktuell die Angabe des Datenfeldes „Referenznummer/UCR“ in der „Internet-Ausfuhranmeldung-Plus“ (IAA-Plus) verpflichtend. Zurückzuführen ist dies auf eine nicht zutreffende Plausibilitätsprüfung. Dies soll mit ATLAS 10.1.2 Wartungsfenster 03 (28.09.2024) wieder behoben werden. Bis dahin können im Datenfeld „Referenznummer/UCR“ beispielsweise die Nummer des Beförderungspapiers oder die Rechnungsnummer angegeben werden.
KANADA – Zusatzzölle auf Elektroautos aus China
Die kanadische Regierung hat angekündigt, dass ab Oktober 2024 hohe Schutzzölle auf Elektrofahrzeuge, Stahl- und Aluminiumprodukte aus China gelten sollen.
NEUSEELAND – EU-Leitfaden zu Ursprungsregeln im Handel mit Neuseeland
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland trat am 1. Mai 2024 in Kraft. Die Europäische Kommission hat nun einen Leitfaden zu den Ursprungsregeln im Rahmen des Freihandelsabkommens veröffentlicht.
Der Leitfaden der Europäischen Kommission bietet eine detaillierte Anleitung zur Anwendung der Ursprungsregeln, die im Freihandelsabkommen festgelegt sind. Diese Regeln bestimmen, welche Produkte als Ursprungswaren der EU oder Neuseelands gelten und somit von den präferenziellen Zollsätzen profitieren können.
EU-Exporteure, die Waren mit EU-Ursprung im Wert von über 6.000 EUR nach Neuseeland versenden, müssen eine Ursprungserklärung für diese Waren ausstellen. Diese Erklärung ermöglicht es den Importeuren in Neuseeland, präferenzielle Zollsätze zu beanspruchen. Um eine Ursprungserklärung abgeben zu können, müssen EU-Exporteure im REX-System („Registered Exporter System“) registriert sein und ihre REX-Nummer auf der Erklärung angeben.
RUSSLAND - Erhöhung der Unternehmenssteuern und Einkommensteuer ab 2025
Am 12. Juli 2024 wurde das Föderale Gesetz N 176-FZ („Gesetz“) mit Änderungen zum russischen Steuergesetzbuch („SteuerGB“) veröffentlicht, das eine Erhöhung der Steuern (Gewinnsteuer, Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer) ab 2025 vorsieht. Das Steuersystem selbst wird nicht wesentlich verändert.
USA - Weißes Haus kündigt De-minimis-Ausnahmen an
Die neue Regelung sieht vor, dass Sendungen mit Produkten, die unter die Zölle der Sections 232, 301 oder 201 fallen, sich nicht mehr für die De-minimis-Befreiung für Einfuhren in die Vereinigten Staaten in Höhe von 800 US-Dollar qualifizieren. Das Weiße Haus weist darauf hin, dass die Zölle nach Abschnitt 301 für etwa 40 % aller US-Einfuhren aus China gelten, darunter 70 % aller Textileinfuhren. Künftig werden für De-minimis-Sendungen zusätzliche Daten benötigt, darunter die 10-stellige Zolltarifnummer und der Name der beantragenden Person. Die Biden-Administration forderte den Kongress außerdem auf, De-minimis-Reformen zu verabschieden, um De-minimis-Ausnahmen für zollpflichtige Produkte gesetzlich zu verankern.
USA - USTR veröffentlicht endgültige Änderungen an 301-Zöllen gegen China
Die Änderungen im Rahmen des Vierjahresberichts des Büros der US-Handelsbeauftragten (USTR) zu den Section 301-Zöllen gegen China beinhalten neue Sätze und Umsetzungsfristen für Zölle auf Produkte wie Elektrofahrzeuge, Lithiumbatterien, Halbleiter, Dauermagnete, kritische Mineralien und Solarzellen. USTR erhielt im Mai über 1.100 Kommentare zu ihren Änderungsvorschlägen und kam zu dem Schluss, dass Zollsenkungen oder -befreiungen in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt seien, da sich die zugrunde liegenden Bedenken hinsichtlich unfairer Handelspraktiken Chinas, einschließlich Subventionen und erzwungener Technologietransfers, nicht geändert hatten. USTR beschloss, 14 der 19 vorgeschlagenen Zollbefreiungen für Geräte und Anlagen zur Herstellung von Solaranlagen anzunehmen, da China der einzige bedeutende Lieferant von Anlagen zur Herstellung von Wafern und Solarzellen ist.
USA - BIS erlässt neue Exportkontrollen für Quantencomputertechnologie
Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat eine vorläufige Regelung veröffentlicht, mit der neue weltweite Ausfuhrkontrollen für Quantencomputertechnologie, Halbleiterfertigungsanlagen und Produkte der additiven Fertigung eingeführt werden. Die neuen Kontrollen wurden in Abstimmung mit mehreren Partnerländern angekündigt. Enge Verbündete und Partner der USA wie Deutschland, Kanada, das Vereinigte Königreich und Australien erhielten Ausnahmen von vielen der neuen Genehmigungsanforderungen, wobei die spezifischen Ausnahmen je nach Land und Artikel variieren. Die vorläufige Regelung tritt sofort in Kraft, obwohl die Lizenzanforderungen für bestimmte Quantenartikel erst ab dem 5. November gültig sind. Das BIS bittet auch die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zu den Auswirkungen der neuen Kontrollen. Abgabefrist ist der 5. November.