Außenwirtschaft aktuell
Ausgabe August 2024
- BELARUS - EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
- EU – Aktualisierung der Ausfuhrliste
- EU – Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert
- ISLAND – Zoll und Einfuhr kompakt
- PERU – Zoll und Einfuhr kompakt
- SAUDI-ARABIEN – Anwendungsbereich Carnet erweitert
BELARUS - EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst. Ziel ist es, das Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren.
Wesentliche Änderungen umfassen die Angleichung güterbezogener und sektoraler Maßnahmen sowie die Einführung einer „No-Belarus“-Klausel. Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe wurden ebenfalls harmonisiert.
Die neuen Regelungen traten am 1.Juli 2024 in Kraft.
Die Änderungsverordnung 2024/1865 zur Änderung der EU-Verordnung 765/2006 finden Sie hier.
Eine konsolidierte Fassung der EU-Verordnung 765/2006 finden Sie hier.
EU – Aktualisierung der Ausfuhrliste
Am 17. Juli 2024 ist mit der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste aktualisiert worden. Weitere Informationen auf der Seite Güterlisten des BAFA unter dem Reiter Ausfuhrliste.
EU – Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert
Der Zoll hat das Handbuch zum Thema Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung aktualisiert.
ISLAND – Zoll und Einfuhr kompakt
Zoll und Einfuhr kompakt - Island gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente sowie zu zahlenden Abgaben.
PERU – Zoll und Einfuhr kompakt
Zoll und Einfuhr kompakt - Peru gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben, Schutzmaßnahmen, Verbote und Beschränkungen.
SAUDI-ARABIEN – Anwendungsbereich Carnet erweitert
Bereits seit dem 1. Juni 2024 war der vorübergehende Import von Messe- und Ausstellungsgütern mit dem Carnet bereits möglich. Nun wurde der Anwendungsbereich erweitert: Seit dem 1. Juli 2024 können auch für die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung, Warenmuster sowie Waren für Unterricht, wissenschaftliche und kulturelle Zwecke Carnets verwendet werden. Eine Vorab-Anmeldung ist verpflichtend!