Außenwirtschaft Aktuell

Ausgabe Juni 2023

EU – Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Güterliste

(GTAI) Die Europäische Kommission hat am 25. Mai die Delegierte Verordnung (EU) 2023/996 im EU-Amtsblatt zur Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung veröffentlicht. Die Änderungen sind am 26. Mai in Kraft getreten.

EU – Verzögerungen bei der Umsetzung von Rechtsänderungen im Zollversandverfahren

Die DIHK wurde von der Generalzolldirektion zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Rechtsänderungen im Zollversandverfahren informiert. Mehrere Länder hatten der EU-Kommission angekündigt, dass sie die gesetzte Frist (Ablauf 30. November 2023) für die nationale Einführung des neuen IT Standard NCTS Phase 5 nicht einhalten können. Im gemeinsamen Versandraum werden aus diesem Grunde nationale Versandanwendungen in den IT-Standards NCTS-Phase 4 und NCTS-Phase 5, entgegen der bisherigen Planung der EU-Kommission, auch ab 1. Dezember 2023 weiter nebeneinander bestehen. 
In Deutschland wurde das Datum, bis zu dem die ATLAS-Teilnehmer ihre Software vom Stand des Releases 9.0 auf den Stand des Releases 9.1 (für Versand) spätestens umgestellt haben müssen, vom 16. Juli 2023 auf den 29. Oktober 2023 verschoben (s. ATLAS-Info 0440/23 vom 31. März 2023).

SCHWEIZ – Aufhebung der Industriezölle ab 1. Januar 2024

(GTAI) Ab 2024 erhebt die Schweiz keine Einfuhrzölle auf Industrieprodukte mehr. Ziel ist es, den Import von Industrieprodukten zu erleichtern und Schweizer Unternehmen einen günstigeren Zugang zu Vorprodukten aus Drittländern zu ermöglichen. Gleichzeitig wird der Schweizer Zolltarif (TARES) für Industrieprodukte vereinfacht. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt eine Übersicht über die Änderungen der Zollansätze sowie die neue Struktur des Zolltarifs zur Verfügung. 
Durch die Aufhebung der Industriezölle ist in vielen Fällen kein präferenzieller Ursprungsnachweis mehr notwendig, denn der Zollsatz beträgt für die Einfuhr der betroffenen Waren Null Prozent. Dennoch brauchen Schweizer Unternehmen in bestimmen Fällen weiterhin einen Präferenznachweis von ihren Lieferanten. Das ist immer dann der Fall, wenn es sich um eine Ware handelt, die nicht in der Schweiz verbleibt und präferenzbegünstigt in ein weiteres Drittland exportiert werden soll.