Außenwirtschaft Aktuell

Ausgabe April 2023

ALGERIEN – Nutzung von Barcodes verpflichtend

(GTAI) Das algerische Ministerium für Handel und Exportförderung hat bekannt gegeben, dass die Anbringung von Barcodes auf verpackten Waren für den menschlichen Gebrauch seit dem 29. März 2023 verpflichtend ist. Die Vorgaben beziehen sich sowohl auf lokal hergestellte als auch importierte Waren. Letztere müssen einen Barcode von einer im Exportland anerkannten Organisation aufweisen. Die Nutzung von Barcodes geht auf einen interministeriellen Erlass aus Februar 2021 zurück. Der Erlass enthält die technischen Vorgaben für die Anbringung von Strichcodes auf verpackten Waren, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind.

DEUTSCHLAND – Aktualisierter Fragebogen Lieferkettengesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen aktualisierten elektronischen Fragenkatalog zur Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Der Fragenkatalog steht als Online-Eingabemaske auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung. Die Berichte aller Unternehmen werden über diese Eingabemaske erstellt und an das BAFA übermittelt.

DEUTSCHLAND – Allgemeine Genehmigungen verlängert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert darüber, dass die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 und Nr. 30 bis zum 31. März 2024 verlängert werden. Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 28 werden bis zum 30. September 2023 verlängert. Laut BAFA ergeben sich keine inhaltliche Änderungen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass inhaltliche Änderungen der oben genannten Allgemeinen Genehmigungen vor dem 31. März 2024 bzw. dem 30. September 2023 vorbehalten bleiben.

DEUTSCHLAND – ICS2 Phase 2 / ESumA für eingehende Luftfrachtsendungen in Kraft

Am 1. März 2023 ist die zweite Phase des Einfuhrkontrollsystems ICS2 (Import Control System 2) in Kraft getreten. Bei ICS2 handelt es sich um ein EU-weites System zur elektronischen Vorabanmeldung von eingehenden Frachtsendungen (advanced cargo information), das den Zollbehörden eine Risikokontrolle der Warensendungen ermöglicht, bevor diese in der EU eintreffen. Nun sind für alle Wareneinfuhren, die auf dem Luftweg (allgemeine Luftfracht sowie Kurier-, Express- und Postsendungen (KEP)) befördert werden, summarische Eingangsanmeldungen (ESumA) abzugeben. Weitere Informationen hat der Zoll in der ATLAS-Teilnehmer-Info 0410/23 (pdf-Datei) veröffentlicht.

DEUTSCHLAND – Leere (Mehrweg-)Verpackungen einfacher zur Zollabfertigung anmelden

Seit dem 14. März können Mehrwegverpackungen einfacher zur Zollabfertigung angemeldet werden. Ab sofort steht das weniger aufwendige Verfahren einer konkludenten Zollanmeldung zur Verfügung, wenn Mehrwegverpackungen leer in die EU ein- und anschließend befüllt wieder ausführt werden. Weitere Informationen hierzu sind ebenfalls auf der Internetseite vom Zoll veröffentlicht.

EU – Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-VO

In der Delegierten Verordnung vom 23. Februar 2023 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) in die Wege geleitet. Voraussichtliches Inkrafttreten ist für Ende April 2023 vorgesehen.

EU – Definition des Einführers in Zollanmeldungen

Der Zoll weist darauf hin, dass das “Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen” (pdf-Datei) in der Ausgabe “Jahr 2023” eine neue Definition des Einführers zur Angabe bei Zollanmeldungen für die Einfuhr enthält. Anhang 9 UZK-TDA sah die Angabe des Empfängers in (vereinfachten) Einfuhranmeldungen vor. Nunmehr ist gemäß Anhang B UZK-DA nur die Angabe des Einführers vorgesehen. Hier wird der Einführer dagegen als die Person, die die Zollanmeldung abgibt bzw. in deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, definiert. 

EU – Warenverkehr mit den SADC-Staaten oder mit Côte d’Ivoire

(Zoll) Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den SADC-Staaten (EU-SADC-WPA) und das Interims-WPA mit Côte d’Ivoire sehen Möglichkeiten zur Kumulierung vor. Die Europäische Kommission veröffentlichte hierzu im Amtsblatt (EU) C 107 die Liste von Erzeugnissen, die unter Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes zollfrei in die Europäische Union eingeführt und im Rahmen der genannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen kumuliert werden dürfen. 

TUNESIEN – Neue Importvorschriften

Seit Mitte Oktober 2022 gelten für Tunesien neue Importvorschriften. Bei der Einfuhr bestimmter Konsumgüter werden diverse Dokumente verlangt. Dies kann unter anderem eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung (sog. Free-Sales-Zertifikat bzw. certificate de vente libre) sein, welche von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde. Die IHK kann Free-Sales-Zertifikate entweder als Eigenerklärung von Unternehmen auf Firmenbriefbogen bescheinigen oder eine Bescheinigung über die Zuständigkeit anderer Behörden vornehmen, sofern eine behördliche Freiverkäuflichkeitsbescheinigung vorliegt. 

TÜRKEI und SYRIEN – Hilfslieferungen und Sachspenden

Der Zoll hat die Informationen über die Zollabfertigung zu Hilfslieferungen in die Erdbebengebiete der Türkei und Syriens aktualisiert.