Außenwirtschaft Aktuell

Ausgabe Juli 2023

DEUTSCHLAND – Derzeit keine Auswirkungen auf Zollanmeldung durch CBAM

Am 17. Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) in Kraft getreten. Von der Verordnung sind z.B. Düngemittel, Zement, Eisen, Stahl, Aluminium und Wasserstoff betroffen (Anhang I der Verordnung).
Von CBAM ist das Zollverfahren zur "Überführung zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr" betroffen. Die deutsche Zollverwaltung informiert darüber, dass während des Übergangszeitraums unabhängig von anderen Verpflichtungen in der Zollanmeldung keine Angaben nach der vorgenannten Verordnung erforderlich sind. Die Zollverwaltung wird zu gegebener Zeit weitere Informationen zur Vorgehensweise bei der Einfuhr von Waren, die dem Verordnungsentwurf unterliegen, und über die Aufgaben der Zollverwaltung nach der vorgenannten Verordnung veröffentlichen.

DEUTSCHLAND – Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert darüber, dass das Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert wurde. Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein Hilfsmittel, mit dem sich anhand der Warennummer prüfen lässt, ob die Waren als Rüstungsgüter oder Dual-Use-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) klassifiziert und damit ausfuhrgenehmigungspflichtig sind.

EU – Aktualisierung der Zollaussetzungen und Zollkontingente

(GTAI) Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Zölle für die Einfuhr bestimmter Waren ausgesetzt und zum anderen autonome Zollkontingente eröffnet. Das soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen. 
Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Europäische Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Juli 2023 veröffentlicht:

RUSSLAND – EU veröffentlicht 11. Sanktionspaket

Der Rat der EU hat das 11. Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Es wurde am 23. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt seit dem 24.06.2023.