Befragung

EU-Zollreform

Am 17. Mai 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine umfassende Reform der EU-Zollunion vorgelegt.

Hintergrund

Der EU-Zoll steht vor allem beim Import unter Druck. Insbesondere der weiterhin ungebremste Anstieg beim eCommerce mit einer Vervielfachung der Sendungszahl und der Empfänger sowie die weiterhin schnell wachsende Zahl von EU-Normen, die an der Grenze kontrolliert werden müssen, belasten Zoll aber auch importierende Unternehmen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Pressemitteilung der EU-Kommission und Verordnungsentwurf

Kernpunkte der vorgeschlagenen Reform

  • Schaffung einer zentralen EU-Zoll-Daten-Plattform bis zum Jahr 2028, zunächst verpflichtend nur für eCommerce. Zollprozesse werden vereinfacht, Zollsätze zu Gruppen zusammengefasst. Die eCommerce-Plattform berechnet Zölle und Steuern und führt diese periodisch an den Sitzmitgliedsstaat ab. Drittländische Plattformen müssen sich in der EU einen haftenden Vertreter suchen (indirekte Vertretung). Die Haftung umfasst Zoll, Steuern und die Konformität der Waren für den EU-Binnenmarkt (Verbote und Beschränkungen). Die Zollfreiheit für Warensendungen bis 150 Euro wird gestrichen. Ab 2038 soll die Nutzung des Data Hub obligatorisch werden.
  • Für eine einheitliche Risikoanalyse soll eine EU-Zollbehörde geschaffen werden. Die nationalen Zollbehörden sind weiterhin operativ tätig.
  • Ablösung des bisherigen Status als vertrauenswürdiges Unternehmen (AEO C/Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) durch ein neues System: Trust and Check (T&C). T&C wird ab 2032 eingeführt, bestehende AEO-C-Bewilligungen laufen 2038 aus. T&C können Importe selbst veranlagen und freigeben. Zollanmeldungen sind nicht mehr erforderlich. Dafür müssen sie Echtzeitzugriff in zahlreiche für die Abfertigung relevante Unternehmenssysteme gewährleisten: Zoll, Buchhaltung, Logistik und andere.
  • Die vorübergehende Verwahrung soll von den heute 90 Tagen deutlich verkürzt werden. D.h. Nicht-Unionswaren in der vorübergehender Verwahrung müssen spätestens nach 3 bzw. 6 Tagen in ein Zollverfahren übergeführt werden.

Umfrage

Die gesamte Reform ist komplex und tritt erst schrittweise in Kraft. Da sie tiefgreifende Veränderungen vorsieht, ist es jetzt erforderlich, sich damit zu beschäftigen. Wir bitten um Ihre Einschätzung. Bitte nehmen Sie dazu an unserer (anonymen) Befragung teil: