Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Novellierung Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023
Die Zahl der offenen Stellen in ganz Deutschland ist so hoch wie noch nie. Ohne die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ist die Lücke nicht zu schließen. Um mehr Menschen aus Ländern außerhalb der EU für eine Arbeit in Deutschland zu gewinnen, hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen.
Nach aktuellem Stand (Februar 2022) soll der Gesetzesentwurf voraussichtlich im März im Bundeskabinett beschlossen werden und im Herbst/Winter 2023 in Kraft treten. Die Eckpunkte erhalten viele Verbesserungen, aber es gibt auch noch Luft nach oben. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Die
Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung. Personen mit anerkannter Qualifikation sollen zukünftig jede Beschäftigung im nicht reglementierten Bereich ausüben dürfen. Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU werden gesenkt und schaffen attraktivere Bedingungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger.
Die
Erfahrungssäule ermöglicht Fachkräften, die in ihrem Heimatland einen staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss absolviert haben und über zweijährige Berufserfahrung verfügen, ohne formale Anerkennung nach Deutschland einzureisen. Dies gilt für nicht reglementierte Berufe. Im Rahmen der Sonderregelung für berufserfahrene IT-Spezialisten, die bisher bereits ohne Abschluss nach Deutschland kommen konnten, wird die Gehaltsschwelle gesenkt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Die sogenannte Anerkennungspartnerschaft sieht vor, bereits vor Einleitung des Anerkennungsverfahrens im voraussichtlichen Zielberuf in Deutschland beschäftigt werden zu können.
Die
Potenzialsäule beinhaltet die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien sollen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören.
Zur Zusammenfassung des Eckpunktepapiers (PDF-Datei · 115 KB) gelangen Sie hier.HIer finden Sie weitere Informationen der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.