Die Novelle der Abfallverbringungsverordnung
Die IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH bieten gemeinsam die kostenfreie Präsenzveranstaltung „Die Novelle der Abfallverbringungsverordnung“ an – mit vier Terminen in Koblenz, Ludwigshafen, Trier und Mainz.
Inhalt:
Die neue EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 ist ab dem 21. Mai 2026 anzuwenden und ersetzt ab dann die alte Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. Die Grundstrukturen des bisherigen Abfallverbringungsrechts bleiben zwar erhalten, jedoch gibt es einige wichtige Neuerungen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen und von grün gelisteten Abfällen. Wesentliche Änderungen sind beispielsweise die verpflichtende Einführung eines elektronischen Genehmigungs- und Überwachungsverfahrens, die Notwendigkeit von Anlagenaudits bei Nicht-EU-Anlagen und ein Verbot von Kunststoffabfallexporten in Nicht-OECD-Staaten ab November 2026.
Erfahren Sie praxisnah, welche Änderungen die neue EU-Abfallverbringungsverordnung mit sich bringt.
Agenda:
- Begrüßung
Was bleibt?
Was ändert sich?
Was kommt zusätzlich?
Was ändert sich bei notifizierungspflichtigen Abfällen? - Kaffeepause
Was ändert sich bei grün gelisteten Abfällen?
Welche Stichtage sind zu beachten? - Abschlussdiskussion und Ende der Veranstaltung
Termine & Anmeldung:
Die Veranstaltung findet an vier verschiedenen Terminen und Orten statt:
- 26. Januar 2026 in Koblenz, 13:00-16:00 Uhr
- 4. Februar 2026 in Ludwigshafen, 09:00-12:00 Uhr
- 26. Februar in Mainz, 09:00-12:00 Uhr
- 4. März 2026 in Trier, 09:00-12:00 Uhr
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Quelle: IHK Arbeitsgemeinschaft RLP und SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
