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Novelle des Landesnaturschutzgesetzes vorgelegt

Zur Stärkung des Naturschutzes in Rheinland-Pfalz wird das Landesnaturschutzgesetz novelliert. Zuletzt geändert wurde es im Jahr 2020 – seither haben sich Änderungsbedarfe ergeben, die durch die Novellierung entsprechend angepasst werden sollen. Katrin Eder legte die Novelle Mitte November dem Kabinett vor.
Die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes, die vom Ministerrat bereits grundsätzlich gebilligt wurde, sieht unter anderem Anpassungen im Vogelschutz und Änderungen zur effizienteren Verwendung von Ersatzzahlungen vor. Neben einer Erweiterung des Schutzgebietes Hochwald sowie einiger redaktioneller Änderungen, ist die Etablierung von Naturschutzstationen ein essenzieller Bestandteil der Novellierung. Die Naturschutzstationen sollen in erster Linie bei der Biotopbetreuung, dem Naturschutzmanagement und bei der Betreuung und Pflege landeseigener Liegenschaften, wie der Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete, unterstützen. Sie werden von regionalen Partnern getragen.
Der Entwurf befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung. Gerne können Sie uns Ihre Einschätzung zum Klimaschutzgesetz über unser Beteiligungsportal zukommen lassen. Ihre Rückmeldung unterstützt uns bei der Erstellung einer Stellungnahme.
Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz