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Entwurf des neuen Landesklimaschutzgesetzes vorgestellt
Bereits seit 2014 – und damit als eines der ersten Länder – hat Rheinland-Pfalz ein Klimaschutzgesetz. Ende November 2024 wurde nun der Entwurf eines neuen Landesklimaschutzgesetzes vorgestellt, mit dem auch weiterhin den Folgen des Klimawandels Rechnung getragen werden soll.
Mit den erarbeiteten Klimaschutzmaßnahmen soll Rheinland-Pfalz schon bis 2040 die Klimaneutralität erlangen und in der klimaneutralen Transformation als Investitionsstandort attraktiv fortentwickelt werden. Einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten. Bis 2030 soll der eigene Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent möglichst im Land produziert werden. Zur Erfolgskontrolle sieht das Gesetz eine Klimaschutzstrategie, ein Klimaschutzmaßnahmenregister und ein Controlling der Maßnahmen vor. Außerdem regelt der Gesetzesentwurf Ziele für Emissionseinsparungen und formuliert Sektorziele für die Klimaneutralität. Nach Angaben der Regierung soll das Gesetz ausschließlich die Landesregierung binden.
Der Ministerrat hat am 26. November 2024 den Gesetzentwurf im Grundsatz gebilligt. Nun folgen die Verbändeanhörung, die Beratung im Kommunalen Rat und eine formaljuristische Prüfung. Nach anschließendem Beschluss des Kabinetts wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.
Der Entwurf befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung. Gerne können Sie uns Ihre Einschätzung zum Klimaschutzgesetz über unser Beteiligungsportal zukommen lassen. Ihre Rückmeldung unterstützt uns bei der Erstellung einer Stellungnahme.
Quelle: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz