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Bericht: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos

Nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie müssen für Gewässer und Einzugsgebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko Hochwassergefahren- und Risikokarten sowie Managementpläne erstellt werden. Die Grundlage für diese Erstellung bildet eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos, die auf verfügbaren Daten sowie bekannten Hochwasserereignissen und Schäden basiert.
Ein signifikantes Hochwasserrisiko liegt vor, wenn ein öffentliches Interesse am Hochwasserschutz besteht und die betroffenen Personen keine ausreichenden Vorsorgemaßnahmen treffen können. Ein öffentliches Interesse liegt dann vor, wenn Überschwemmungen die Gesundheit der Bevölkerung gefährden oder wiederholt erhebliche Sachschäden bei einer großen Zahl von Betroffenen verursachen. Besonders in Siedlungsgebieten, in denen Überschwemmungen gravierende Schäden verursachen können, ist das Hochwasserrisiko hoch.
Für Rheinland-Pfalz wurde die erste Bewertung des Hochwasserrisikos bereits 2010 durchgeführt und 2018 aktualisiert. Die jüngste Risikobewertung aus dem Jahr 2024 hat etwa 100 Gewässerabschnitte mit rund 2800 Gewässerkilometern identifiziert, die ein signifikantes Hochwasserrisiko aufweisen. Diese Bewertung wird mit benachbarten Bundesländern und Staaten abgestimmt, um eine konsistente Risikoeinschätzung zu gewährleisten.