Umwelt und Energie
Windenergieausbau in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz macht Fortschritte bei der Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau. Nach aktuellen Auswertungen könnten mit den derzeit in Planung befindlichen Vorranggebieten alle regionalen Planungsgemeinschaften das erste Flächenziel des Landes von 1,4 Prozent der jeweiligen Regionsfläche erreichen.
Das Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) sieht vor, dass bis Ende 2027 mindestens 1,4 Prozent und bis und bis Ende 2030 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Nach dem aktuellen Stand der Planentwürfe würden landesweit bereits 1,96 Prozent der Fläche auf Vorranggebiete für Windenergie entfallen.
Die Region Rheinhessen-Nahe und der rheinland-pfälzische Teil des Verbands Region Rhein-Neckar könnten nach den bisherigen Planentwürfen bereits die Anforderungen der zweiten Ausbaustufe erfüllen.
Die Ausweisung der Flächen erfolgt im Rahmen der Regionalplanung. Dabei wird auch die Verteilung der Vorranggebiete innerhalb der Regionen betrachtet, um einen Interessenausgleich zu ermöglichen. Die fünf Träger der Regionalplanung müssen ihre Regionalpläne bis Ende 2026 der obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorlegen.
