Umwelt und Energie
Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien tritt in Kraft
Betroffen sind unter anderem Waren aus Retouren und Überproduktion. Die Regelung basiert auf der europäischen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und soll Ressourcenverschwendung reduzieren sowie Wiederverkauf, Spenden, Wiederverwendung und Aufbereitung fördern. Zunächst gilt die Vorgabe insbesondere für große Unternehmen; für mittelgroße Unternehmen ist eine spätere Anwendung vorgesehen. Mit der Regelung steigen zugleich die Anforderungen an Unternehmen, ihre Waren- und Retourenströme stärker an den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft auszurichten.
Quelle: BMUKN
