Umwelt und Energie
Reform des Nationalen Wasserstoffrats
Der seit 2020 bestehende Rat wird laut Bundesministerin Reiche organisatorisch und strategisch an die aktuellen Anforderungen des Wasserstoffmarkthochlaufs angepasst. Ziel ist insbesondere die stärkere Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte, eine Erweiterung des Mandats auf Wasserstoffderivate sowie eine engere Verzahnung mit den Prioritäten der Bundesregierung. Gleichzeitig soll die Gremienstruktur gestrafft werden (16 Mitglieder gegenüber 26 ursprünglich und 22 aktuell).
Die bisherigen Mitgliedschaften endeten zum 30. Juni 2026. Die neue Satzung trat am 1. Juli 2026 in Kraft; die Neuberufung der Mitglieder soll zeitnah erfolgen.
Quelle: DIHK
