EU-Kommission veröffentlicht VSME
Der Standard richtet sich an KMU, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen vorlegen möchten, sowie an Unternehmen, Finanzinstitute und Mitgliedstaaten. Ziel ist es, Informationsersuchen gegenüber KMU auf den VSME zu beschränken und die Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu fördern.
Aktualisierte Informationen der DIHK zum Thema finden Sie hier.
Die EU-Kommission schlägt in einem der Omnibus-Verfahren vor, den VSME künftig als feste Obergrenze für die geforderten Informationen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung festzuschreiben. Zusätzlich soll der VSME auch als delegierte Verordnung erlassen werden. Dabei weist die Kommission darauf hin, dass diese Verordnung vom jetzt veröffentlichten Empfehlungs-Standard noch abweichen kann.
Quelle: DIHK
