BGH-Urteil zu Kundenanlagen

Der BGH hat in einem Einzelfall entschieden, dass die Versorgung von Wohneinheiten mittels eines BHKW keine Kundenanlage sein könne, weil es sich nach europäischem Recht um Verteilnetze handeln würde. Die Entscheidung betrifft zunächst nur den konkreten Fall, bestehende Kundenanlagen sind nicht unmittelbar gefährdet. Allerdings wird der Gesetzgeber voraussichtlich auf die Entscheidung reagieren und Regelungen anpassen.
Quelle: DIHK