Umwelt und Energie

Neues Verpackungsrecht in Kraft: VerpackDG löst Verpackungsgesetz ab

Der Bundestag hat im Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung in nach der 2. und 3. Lesung angenommen. Mit dem Gesetz werden die seit August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt.
Das VerpackDG ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz und passt den nationalen Rechtsrahmen an die unmittelbar geltenden EU-Vorgaben an. Bestehende Strukturen der erweiterten Herstellerverantwortung werden weitgehend fortgeführt, zugleich kommen neue Anforderungen hinzu: Unter anderem benötigen Hersteller bestimmter gewerblicher Verpackungen sowie Organisationen, die Herstellerpflichten übernehmen, künftig eine Zulassung. Zudem werden Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung stärker in die Herstellerverantwortung integriert.
Ab 2028 steigen außerdem die Recyclingquoten für Aluminium, Eisenmetalle und insbesondere Kunststoffe; für Kunststoffabfälle ist dann eine Recyclingquote von 75 Prozent vorgesehen, davon mindestens 70 Prozent durch werkstoffliches Recycling. Damit gewinnt das VerpackDG insbesondere für Hersteller, Handel und Entsorgungswirtschaft unmittelbar an regulatorischer Bedeutung.
Quelle: DIHK