Umwelt und Energie

Infrastruktur alternativer Kraftstoffe

Am 11. Juli haben die Abgeordneten beschlossen, dass entlang der Hauptverbindungswege des Kernnetzes für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) bis 2026 alle 60 Kilometer Ladestationen für Elektroautos mit einer Mindestladeleistung von 400 kW errichtet werden müssen. Bis 2028 soll die Ladeleistung auf 600 kW erhöht werden. Für Lastwagen und Busse müssen alle 120 Kilometer Ladestationen vorhanden sein. Bis 2028 sollen diese Ladestationen entlang der Hälfte der Hauptverkehrsstraßen der EU installiert werden. Je nach Straße sollten sie eine Ladeleistung von 1400 bis 2800 kW haben. Darüber hinaus müssen die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bis 2031 entlang des TEN-V-Kernnetzes alle 200 Kilometer Wasserstofftankstellen eingerichtet werden.
Für Nutzer von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen muss es möglich sein, das Aufladen oder Betanken an Ladestationen oder Tankstellen einfach zu bezahlen, ohne ein Abonnement abschließen zu müssen. Zudem soll die Europäische Kommission bis 2027 eine EU-Datenbank für alternative Kraftstoffe erstellen, die Verbrauchern Informationen über die Verfügbarkeit, Wartezeiten und Preise an verschiedenen Ladestationen und Tankstellen bietet.
Quelle: DIHK