Umwelt und Energie

ESRS: Delegierter Rechtsakt der EU-Kommission

Damit werden in der EU verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt. Die finalen Standards liegen nun in 23 Sprachen vor. Diese sowie die Rückmeldungen zur Konsultation sind abrufbar auf der Webseite der EU-Kommission unter: „Europäische Kommission: Erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“.
Formal besteht aktuell noch eine zweimonatige Einspruchsfrist für Parlament und Rat. Diese Frist kann auf Antrag auf vier Monate verlängert werden und beginnt am 21. August 2023. Sofern beide Institutionen keine Einwände erheben, treten die EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Ende Dezember 2023 in Kraft und sind ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.
Quelle: DIHK