Umwelt und Energie

CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht

Der Übergangszeitraum beginnt am 1. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025. Die EU-Kommission hat zudem Leitlinien für EU-Einführer und Nicht-EU-Anlagen, sowie ein Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht. Wie von der DIHK gefordert plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll. Zusätzlich bietet die EU-Kommission folgende Webinare an: Zement (15.09.), Aluminium (21.09.), Düngemittel (26.09.), Elektrizität (28.09.), Wasserstoff (03.10.), Eisen und Stahl (05.10.). Schließlich sollen auf folgender Webseite, auf der auch die Webinare stattfinden, digitale Schulungsmaterialien veröffentlicht werden: https://customs-taxation.learning.europa.eu/
Zum Thema CBAM bietet die IHK-Organisation zahlreiche Veranstaltungen an. Eine Übersicht finden Sie hier.
Eine informative Übersicht über CBAM und die damit verbundenen Pflichten für Unternehmen sowie die Vorbereitungen, die Unternehmen treffen sollten, findet sich auf der Homepage der IHK Stuttgart.
Quelle: DIHK