Umwelt und Energie

Carbon-Leakage Beihilfe: EU-Kommission genehmigt 6,5 Milliarden

Diese Teilkompensation richtet sich an solche Unternehmen, welche durch das deutsche Brennstoffemissionshandelssystem (BEHG) mit höheren Brennstoffpreisen zu kämpfen haben. Damit soll verhindert werden, dass Emissionen ins Ausland mit weniger ehrgeizigen Klimazielen verlagert werden (Carbon Leakage). Insgesamt umfasst die genehmigte Kompensationshöhe 6,5 Mrd. EUR.
Die Regelung gilt für die im Zeitraum 2021 bis 2030 anfallenden Kosten. Unterstützt werden Unternehmen, die in Sektoren und Teilsektoren tätig sind, die auch im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) auf der sogenannten Carbon-Leakage-Liste aufgeführt sind. Diese Sektoren haben mit erheblichen Emissionskosten zu kämpfen und sind dem internationalen Wettbewerb besonders stark ausgesetzt.
Die förderfähigen Unternehmen erhalten teilweise Erstattungen der im Vorjahr angefallenen zusätzlichen Kosten. Die Beihilfe wird dabei auf Grundlage der Brennstoff- bzw. Wärme-Benchmarks berechnet, die auch im EU-Emissionshandel verwendet werden. Ein gestaffeltes Kompensationsniveau von 65 Prozent bis 95 Prozent ist entsprechend der unterschiedlichen Emissionsintensität der Sektoren vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Beihilfeempfänger mindestens 50 Prozent (ab 2025 mindestens 80 Prozent) des Beihilfebetrags in bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder weitergehende Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Anlagen investieren.
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