Umwelt und Energie

Abschöpfung von Übergewinnen läuft aus

Aufgrund der außergewöhnlichen Energieversorgungssituation und die daraus hohen resultierenden Energiepreise im Jahr 2022 hatte der Europäische Rat eine Reihe von Notfallmaßnahmen beschlossen. In ihrem Bericht vom 5. Juli 2023 zieht die EU-Kommission Bilanz. Sie empfiehlt unter anderem das Auslaufen der Abschöpfung von sogenannten "Überschusserlösen" bei der Stromerzeugung.
Die im letzten Jahr beschlossenen Notfallmaßnahmen umfassen eine Verringerung der Stromnachfrage und erlaubten es den EU-Mitgliedstaaten zudem Endkundenpreise zu regulieren. Ein besonders tiefgreifender Markteingriff ist jedoch die Abschöpfung von Übergewinnen aus sogenannten inframarginalen Energien, vor allem Strom aus Wind, Sonne und Kohle.
In ihrem Bericht stellt die EU-Kommission eine große Heterogenität innerhalb der Mitgliedstaaten bei der Implementierung der Notfallmaßnahmen fest. Dies spiegelt sich beispielsweise in der Festsetzung der Obergrenze für die Einnahmen aus den inframarginalen Energieträgern, aber auch ihren zeitlichen Geltungsbereich wider.
In Deutschland wurden anlagenspezifische Erlösübergrenzen im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes festgelegt, die sich teilweise sogar innerhalb der gleichen Erzeugungstechnologie unterscheiden. Neben dem massiven Eingriff in das Vertragsrecht wurden demnach zugleich auch Technologien ungleich behandelt.
Die EU-Kommission stellt zudem die Folgen der Notfallmaßnahmen fest. So wurden Investitionshemmnisse für Grünstromanlagen (PPAs) festgestellt. Dies stellt ein massives Problem dar, da solche PPAs für die betrieblichen Klimaneutralitätsziele, aber auch für den Wasserstoffhochlauf ein zentraler Baustein sind.
Des Weiteren blieben erwartete hohe Abschöpfungen im Rahmen des Notfallinstrumentes aus, vor allem durch die Stabilisierung von Strom- und Gaspreisen. Aufgrund der aufgelisteten Punkte empfiehlt die EU-Kommission daher ein Auslaufen der Notfallinstrumente. Auch die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, die Abschöpfung von Übergewinnen zum 30. Juni 2023 auslaufen zu lassen.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Vertrauensverlust bei den Marktteilnehmern abzumildern und den PPA-Markt wieder zu beleben. Aus den Erfahrungen sollten nun auch die richtigen Schlussfolgerungen getroffen werden. In ihrem Vorschlag zur europäischen Strommarktreform möchte die EU-Kommission langfristige Lieferverträge insbesondere durch PPAs stärken. Dies kann nur gelingen, wenn die Investitionssicherheit dafür langfristig gewährleistet wird.
Der Vorschlag des Berichterstatters aus dem EU-Parlament, erneut eine Obergrenze für die Stromerzeugung einzuführen, steht dem Ausbau Erneuerbarer Energien ganz grundsätzlich entgegen.
Quelle: DIHK