Umwelt und Energie

Strengere Grenzwerte beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel

Mit der Regierungsverordnung werden EU-Vorschriften, genauer die Beschlüsse der EU-Kommission zur Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) bei der Behandlung von Oberflächen mit organischen Lösungsmitteln, in nationales Recht umgesetzt. Betroffen von der Neuregelung sind auch Ölmühlen, in denen Speiseöl hergestellt wird.
Mit der Verschärfung der Grenzwerte müssen betroffene Unternehmen unter anderem ihre Emissionen von Lösungsmitteln innerhalb weniger Jahre halbieren. Ein Änderungsantrag, der im Umweltausschuss beschlossen wurde, sieht speziell für die ölsaatenverarbeitende Industrie Ausnahmen vor. So sollen Betreiber von Ölmühlen jeweils ein Jahr mehr Zeit bekommen, um im Rahmen eines zweistufigen Modells den vorgeschriebenen Gesamtemissionsgrenzwert zu erreichen. Ziel dabei sei es, die Betriebe mit Blick auf ihre Bedeutung für die Ernährungssicherheit im Umstellungsprozess zu unterstützen, damit diese spätestens 2031 die neuen, strengen Grenzwerte im Rahmen des Gesamtemissionsgrenzwertes einhalten könnten.
Das finale Dokument der 31. BImSchV mit den Änderungen des Umweltausschusses wird noch veröffentlicht und benötigt die Zustimmung des Bundesrates bei der Abstimmung am 29.09.23. Weitere Informationen finden Sie auf Seiten des Bundestages.
Quelle: DIHK