IHK-Umweltnachrichten

PPWR: Ausnahme für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder

Der delegierte Beschluss (EU) 2026/429 zur Ergänzung der PPWR-Verordnung (EU) 2025/40 ist am 25. Mai 2026 in Kraft getreten. Die Regelung betrifft Unternehmen, die Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder als Transportverpackungen verwenden.
Hintergrund sind die Wiederverwendungsziele nach Artikel 29 der PPWR. Für bestimmte Transportverpackungen gilt künftig ein Wiederverwendungsziel von insgesamt 40 Prozent. Unternehmen können dabei Verpackungsformate mit geringerer Widerverwendungsquote durch Formate mit höherer Wiederverwendungsquote ausgleichen. Mit dem delegierten Beschluss werden bestimmte Wirtschaftsakteure von den Vorgaben ausgenommen. Ziel ist es, die praktische Umsetzung der Wiederverwendungsanforderungen im Bereich Transportverpackungen zu erleichtern.
Quelle: DIHK