IHK-Umweltnachrichten
EU-ETS 1: Stärkung der Marktstabilitätsreserve
Mit der Initiative zur Änderung des Marktstabilitätsreserve‑Beschlusses (COM(2026) 153 final) reagiert die EU-Kommission auf zuletzt deutlich schwankende Preise im ETS 1. Kernpunkt ist der Verzicht auf die bisher vorgesehene automatische Löschung von Zertifikaten in der MSR oberhalb einer festgelegten Schwelle, die derzeit bei 400 Millionen Zertifikaten liegt. Künftig sollen überschüssige Zertifikate dauerhaft in der Reserve verbleiben. Damit wird die MSR als langfristiger Puffer gestärkt, der bei unerwarteten Angebots‑ oder Nachfrageschocks stabilisierend wirken kann.
Am grundsätzlichen Design der MSR als regelbasiertem Instrument hält die EU-Kommission fest. Gleichzeitig betont sie, dass weder das Emissionsminderungsziel noch die geplante Menge ausgegebener Zertifikate – das sogenannte Cap – oder der lineare Reduktionsfaktor im ETS 1 geändert werden. Die Menge der insgesamt verfügbaren Zertifikate bleibt somit unverändert. Der Vorschlag zielt daher nicht auf eine strukturelle Senkung der CO₂‑Preise ab, sondern auf eine stärkere Glättung der Preisentwicklung und eine höhere Vorhersehbarkeit.
Für Unternehmen bedeutet dies potenziell mehr Planungssicherheit bei langfristigen Investitionen in emissionsarme Technologien und Energieeffizienz. Insbesondere für die Industrie und die Energiewirtschaft könnte eine stabilere Preisentwicklung die Kalkulierbarkeit von Transformationskosten verbessern, ohne die regulatorischen Anforderungen des ETS 1 abzusenken.
Weiteres Vorgehen
Der Vorschlag wird nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom EU-Parlament und vom Europäischen Rat beraten. Da lediglich ein bestehender Beschluss geändert wird, ist keine Anpassung der ETS‑Richtlinie erforderlich, was ein vergleichsweise zügiges Verfahren ermöglicht. Eine umfassende Reform des ETS 1 ist für Juli 2026 angekündigt. In diesem Zusammenhang wird die Diskussion über die Ausgestaltung des Emissionshandels für das kommende Jahrzehnt weiter an Bedeutung gewinnen.
Den vollständigen Text des Vorschlags und detaillierte Erläuterungen der EU-Kommission finden Sie hier.
Quelle: DIHK
