IHK-Umweltnachrichten
EU-Kommission stellt Paket "AccelerateEU" vor
In der Kommunikation hebt die EU-Kommission die strukturelle Verwundbarkeit der EU hervor, da rund 57 Prozent des Energieverbrauchs über fossile Importe gedeckt würden. 2025 habe die EU dafür etwa 340 Milliarden Euro ausgegeben; seit Beginn der Nahostkrise seien weitere 24 Milliarden Euro an Mehrkosten angefallen, was laut EU-Kommission Wachstums- und Inflationsrisiken erhöhe. Die Maßnahmen des "AccelerateEU" sollen deshalb gleichzeitig Preis- und Versorgungsschocks abfedern und die Transformation der Energieunion beschleunigen: durch zeitnahe, zielgenaue und befristete Unterstützung für Industrie und Verbraucher, eine schnellere Substitution fossiler Energieträger durch heimische saubere Energie sowie eine stärkere Elektrifizierung als Weg zu Preisstabilität und Resilienz. Als Referenz werde dabei der Anteil von Strom am Endenergieverbrauch von 32 Prozent bis 2030 genannt.
Regulatorisch rückt die EU-Kommission besonders Wasserstoff und Netzkosten in den Vordergrund. Angesichts des langsamen Hochlaufs soll im 2. Quartal 2026 eine gezielte Überprüfung der Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff vorgelegt werden, wobei bestehende Investitionen geschützt und industrielle Dekarbonisierung sowie eFuels (unter anderem eSAF/eSMF) erleichtert werden sollen. Für Mai 2026 kündigt die EU-Kommission zudem einen Rechtsvorschlag zu Netzentgelten und Energiebesteuerung an. Netze sollen kosteneffizienter genutzt, systemdienlicher Verbrauch angereizt und nationalen Regulierungsbehörden gezielte Netzentgeltreduktionen, etwa für energieintensive Unternehmen, ermöglicht werden – bei dem Leitgedanken, dass Strom niedriger besteuert werden solle als Gas.
Für Unternehmen entscheidend sei der Umsetzungsfokus: Die EU-Kommission verweist darauf, dass viele Sofortmaßnahmen in der Hand der Mitgliedstaaten lägen – von Energiegutscheinen bis zu temporären Abschaltstopps, steuerlichen Entlastungen oder Anreizen für saubere Technologien. Parallel soll die Implementierung des bestehenden EU-Rechts (zum Beispiel Genehmigungsverfahren aus der RED III) beschleunigt werden, inklusive Monitoring, pragmatischer Leitlinien und – falls nötig – Vertragsverletzungsverfahren.
Kurzfristig dürften für Marktakteure vor allem die Wasserstoff‑Kriterienrevision (2. Quartal 2026) und der Netzentgelt-/Steuervorschlag (Mai 2026) richtungsweisend sein, während die EU-Kommission zugleich auf eine schnelle Einigung zum Grids Package und eine konsequente nationale Umsetzung drängt, um Investitionssignale für Netze, Elektrifizierung und Wasserstoff zu stabilisieren.
Quelle: DIHK
