CO₂-Vorgaben für Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen
Der Rat der EU hat am 30. März eine Anpassung der CO₂-Emissionsvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge beschlossen. Die neuen Regelungen gewähren Herstellern befristete Flexibilität zur Berechnung von Emissionsgutschriften, um ihre Reduktionsziele bis 2030 zu erreichen, ohne die langfristigen Reduktionsziele zu verändern.