IHK-Umweltnachrichten

BMWE stellt Förderrichtlinie zum Industriepreis vor

Die Bundesregierung hat die Einführung eines Industriestrompreises für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 beschlossen. Die zugrunde liegende Richtlinie wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind Produktionsstätten strom- und handelsintensiver Unternehmen aus den in den EU-Beihilfeleitlinien definierten Sektoren gemäß Anhang I, Teilliste 1 der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL-Liste; S. 84 ff.). Die Entlastung beträgt bis zu 50 % des maßgeblichen Großhandelsstrompreises (Referenz: 1-Jahres-Future) bei einer Preisuntergrenze von 5 ct/kWh. Dabei können maximal 50 % des Stromverbrauchs der jeweiligen Produktionsstätte angerechnet werden. Berücksichtigt werden können Fremdbezug, Eigenerzeugung sowie bestimmte indirekte Stromverbräuche. Als Gegenleistung müssen 50 % der Förderung innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden.
Die Laufzeit des Industriestrompreises ist auf drei Abrechnungsjahre (2026–2028) begrenzt. Die Antragstellung erfolgt rückwirkend und startet Anfang 2027 für das Abrechnungsjahr 2026. Die zuständige Vollzugsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das weitere sowie aktualisierte Informationen zum Antragsverfahren bereitstellt.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle