Ausführungsgesetz Wärmeplanung RLP
Mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Länder verpflichtet, Regelungen für eine flächendeckende Wärmeplanung durch die Kommunen zu erlassen. Das Gesetz gibt vor, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen müssen, während kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.
Um dieser Vorgabe auf Landesebene nachzukommen, ist am 26. April 2025 in Rheinland-Pfalz das Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (AGWPG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz erhalten Kommunen nun rechtliche Sicherheit für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und klare Grundlagen für die nächsten Schritte.
Wesentliche Regelungen des Gesetzes:
- Mit dem Gesetz wird die Pflicht zur Wärmeplanung auf die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden übertragen.
- Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit zur Kooperation der sogenannten planungsverantwortlichen Stellen.
- In dem Gesetz sind Regelungen zur vereinfachten Wärmeplanung enthalten. Für (Orts-)Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnern und Einwohnern kann demnach ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren können beispielsweise weniger Stellen beteiligt und die Datenerfassung und Kartierung vereinfacht werden.
- Außer 47 Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann für alle anderen 2.254 (Orts-)Gemeinden das vereinfachte Verfahren genutzt werden.
- Der Bund stellt Rheinland-Pfalz für die Durchführung der Wärmeplanung über fünf Jahre hinweg insgesamt 24 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird vollumfänglich für die Wärmeplanung eingesetzt.
- Basierend auf der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Konnexitätsregelung wurde eine Lösung gefunden: Die Berechnungen des Mehrbelastungsausgleichs wurden angepasst.
- Auch Kommunen, die schon vor dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetztes mit der Wärmeplanung begonnen haben, erhalten für den Aufbau von Kompetenzen zur Wärmeplanung Gelder.