Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz hat im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität die „Arbeitshilfe Windenergie und Artenschutz“ veröffentlicht. Diese Fachgrundlage wurde in enger Abstimmung mit Umwelt- und Energieverbänden erarbeitet, um sowohl den Schutz bedrohter Arten als auch die Ausbauziele der Windenergie in Einklang zu bringen.
Die Arbeitshilfe definiert verbindliche Erfassungsstandards, die eine transparente und nachvollziehbare Sachverhaltsermittlung gewährleisten. Dadurch können sämtliche relevante Erkenntnisse gewonnen werden, die für die Beurteilung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlich sind. Die aktualisierten Vorgaben sollen zu einer Standardisierung der Erfassungs- und Bewertungsmethodik, einer erhöhten Rechtssicherheit und einer beschleunigten Umsetzung von Windenergieprojekten in Rheinland-Pfalz beitragen.
Da die Gesetzgebung, Rechtsprechung, Technik und wissenschaftlichen Erkenntnisse einem stetigen Wandel unterliegen, ist die Arbeitshilfe als „Living Document“ konzipiert. Sie wird fortlaufend aktualisiert, um den neuesten Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Die Arbeitshilfe ist modular aufgebaut und umfasst verschiedene Bereiche:
  • Modul I
    Gesetzliche Vorgaben zum Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Es enthält Informationen zu Ausschlussgebieten gemäß LEP IV, artenschutzfachlichen Zielflächen sowie zur Berücksichtigung von Vogel- und Fledermausarten
  • Modul IIa
    Untersuchungsmethodik und Bewertungsrahmen zur Betroffenheit der Avifauna durch Bau und Betrieb von Windenergieanlagen, inklusive Schutzmaßnahmen.
  • Modul IIb
    Erfassungsmethodik und Bewertungsrahmen für Fledermäuse
  • Modul IIIa
    Artensteckbriefe für windenergiesensible Vogelarten
  • Modul IIIb
    Artensteckbriefe für Fledermausarten