Neue Abfallschlüssel für Lithium-Batterien ab Ende 2026
Ziel ist eine präzisere Erfassung und sichere Entsorgung, etwa um Brandrisiken zu verringern.
Neu ist u. a. ein eigener Code für Lithium-Altbatterien aus Siedlungsabfällen. Auch andere Kapitel (z. B. zu Schlacken, Einwegkameras und Abfallbehandlungsrückständen) wurden angepasst. Grundlage ist die neue EU-Batterieverordnung (2023/1542), welche geänderte Chemikalien und Terminologie berücksichtigt.
Betriebe sollten rechtzeitig prüfen, ob sich durch die neuen Codes Änderungen bei Genehmigungen, Dokumentationen oder Entsorgungswegen ergeben. In Deutschland ist eine Anpassung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) bis spätestens Ende 2026 zu erwarten.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein