Kunststoffgranulat: Differenzierte Pflichten für Unternehmen je nach Größe

Künftig müssen Unternehmen, die jährlich mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle vorlegen. Kleinere Unternehmen mit derselben Menge unterliegen erleichterten Bedingungen; unter anderem haben sie fünf Jahre Zeit, um eine einmalige Zertifizierung durchzuführen. Betriebe unterhalb dieser Schwelle sowie Mikrounternehmen müssen lediglich eine Selbsterklärung abgeben.
Das zentrale Ziel der neuen Vorschriften ist die Prävention von Pelletverlusten entlang der gesamten Lieferkette – sowohl an Land als auch auf See. Der Gesetzestext muss noch formell angenommen werden, bevor er mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft tritt. Die EU-Kommission wird unterstützende Leitlinien zur Umsetzung bereitstellen.
Quelle: DIHK