ECHA schlägt Beschränkungen für Chrom(VI)-Verbindungen vor
Die vorgeschlagene Beschränkung sieht Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor – etwa bei der Formulierung von Gemischen, der Galvanisierung auf Kunststoff- und Metallsubstraten sowie bei bestimmten Oberflächenbehandlungen – sofern strenge Grenzwerte für die Exposition und Emissionen eingehalten wer-den.
Nächste Schritte:
Eine sechsmonatige öffentliche Konsultation beginnt voraussichtlich am 18. Juni 2025. Die ECHA plant eine Online-Informationsveranstaltung, um den Prozess zu erläutern und die Beteiligung der Interessengruppen zu fördern.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden den Vorschlag bewerten. Die endgültige Entscheidung über die Beschränkung trifft die Europäische Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten.
Quelle: DIHK