Beiträge von Öl- und Gasproduzenten zum CO2-Einspeicherziel festgelegt

Mit dem am 22. Mai 2025 veröffentlichten Beschluss verfolgt die EU das Ziel, bis 2030 geologische CO₂-Speicherkapazitäten von mindestens 50 Mio. Tonnen jährlich bereitzustellen. Die Maßnahme ist Teil des Net Zero Industry Act (NZIA, Verordnung (EU) 2024/1735) und richtet sich insbesondere an die fossile Energiewirtschaft. Die EU will so den Aufbau der CO₂-Infrastruktur beschleunigen und die Verantwortung der Branche für ihre historischen Emissionen einfordern. Die Europäische Kommission betont, dass Emissionsvermeidung und die dauerhafte CO₂-Entnahme insbesondere für energieintensive Industrien entscheidend seien, um Klimaneutralität zu erreichen.
Die Maßnahme betrifft 44 Öl- und Gasunternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2023 in der EU-Erdöl und/oder Erdgas gefördert haben. Die Pflichtbeiträge zur CO₂-Speicherung richten sich nach dem jeweiligen Produktionsanteil am europäischen Gesamtvolumen in diesem Zeitraum. Unternehmen mit einem gemeinsamen Anteil von 95% gelten als obligated entities und müssen bis zum 30. Juni 2025 einen detaillierten Umsetzungsplan vorlegen. Unternehmen mit geringerem Anteil sind von der Pflicht ausgenommen („excluded entities“).
Quelle: DIHK