Aktuelles zum CO2-Grenzausgleich
Aktuelle Entwicklungen des CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) finden Sie hier:
CBAM-Anmelder
Die Durchführungsverordnung zum Registrierten Anmelder beim CBAM ist in Kraft. Das Anmeldemodul ist seit dem 31. März 2025 offen. Das heißt: Betroffene Unternehmen können nun einen Antrag auf Zulassung stellen, um ab dem 01.01.2026 den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders nachweisen und importieren zu können. Nähere Informationen gibt es auf den Seiten der national zuständigen Behörde, der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt, hier.
Vereinfachungen
Das EU-Parlament hat Mitte Mai den Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung des CBAM ohne substanzielle Änderungen angenommen. Von Seiten des Europäischen Rats sollen ebenfalls keine weitgehenden Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission vorgenommen werden. Mitte Juni haben der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über den Vereinfachungsvorschlag erzielt. Diese Einigung muss von Rat und Parlament gebilligt werden, bevor der Rechtsakt – voraussichtlich im September 2025 – förmlich angenommen wird.
Quelle: DIHK