DPP: EU-Konsultation zu Anforderungen an Dienstleister

Ziel des digitalen Produktpasses (DPP) ist es, Informationen über die Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Konformität von Produkten digital und transparent bereitzustellen. Der Fokus der Konsultation liegt auf der Frage, welche Anforderungen sogenannte Digitalproduktpass-Dienstleister künftig erfüllen müssen – etwa in Bezug auf Informationssicherheit, Datenmanagement und langfristige Verfügbarkeit. Auch die Einführung eines EU-weiten Zertifizierungssystems wird diskutiert.
Der DPP ist ein zentrales Element der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Die geplante Regulierung betrifft einen entstehenden digitalen Dienstleistungsmarkt, der künftig Unternehmen bei der Umsetzung ökologischer Produktanforderungen unterstützen soll. Die Kommission strebt dabei einen einheitlichen, fairen und innovationsfördernden Rahmen für Anbieter solcher Dienste an.
Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 1.Juli2025. Unternehmen, insbesondere Hersteller, Importeure und digitale Dienstleister, sind eingeladen, ihre Position einzubringen.
Digitaler Produktpass: Ihre Meinung bis 1. Juli ist gefragt
Die EU-Kommission möchte einen delegierten Rechtsakt erlassen, in dem Vorschriften für die Tätigkeit von DPP-Dienstleistern festgelegt werden. Digitalproduktpass-Dienstleister speichern und verarbeiten Digitalproduktpass-Daten im Auftrag der verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer (zum Beispiel Hersteller, Importeure), die beschließen, dies nicht selbst zu tun. Für verantwortliche Wirtschaftsteilnehmer, die beschließen, den digitalen Produktpass selbst zu speichern, verwahren die Digitalproduktpass-Dienstleister dessen vorgeschriebene Sicherungskopie.
Ziel der Konsultation ist es, die Meinungen von Interessengruppen über Vorschriften für DPP-Dienstleister einzuholen, sowie ob ein Zertifizierungssystem für solche Diensteanbieter erforderlich ist. Frist ist der 01. Juli.
Quelle: DIHK