UVP: Neue Verwaltungsvorschrift in Kraft getreten
Mit der Veröffentlichung wird die bisherige UVPVwV aus dem Jahr 1995 neu gefasst und an die zahlreichen Gesetzesänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
In ihr werden Rechtsfragen zur Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) ausgelegt und für Behörden verbindlich festgelegt. Als besonders schwierig gelten beispielsweise die Untersuchung kumulativer Auswirkungen eines Projekts zusammen mit anderen Projekten (die sogenannte Kumulationsprüfung) und wann von einem Projekt erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen (was zu einer UVP-Pflicht führt). Auch der Umfang der in einer UVP zu untersuchenden und zu berichtenden Umweltauswirkungen ist Bestandteil der UVPVwV.
Quelle: DIHK